Schwangerschaftsabbrüche in kommunalen Kliniken oft verweigert
Nicht erst seit dem Wegfall des Paragraphen § 219a StGB gehören geplante Schwangerschaftsabbrüche zum Alltagsgeschäft entsprechend ausgebildeter Mediziner in Deutschland. Auch bei zurückgehenden Fallzahlen werden hierzulande jährlich rund 100.000 solcher Eingriffe vorgenommen. Die einzelnen Bundesländer sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine flächendeckende Grundversorgung anzubieten. Doch immer mehr kommunale Kliniken verweigern die Durchführung solcher Abbrüche.