Das neue Krankenhaustransparenzgesetz – Was wird nun anders?

Das neue Krankenhaustransparenzgesetz 
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Am Donnerstag, den 19.10.2023, hat der Deutsche Bundestag im Zuge der geplanten Krankenhausreform ein neues Gesetz verabschiedet, das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz. Aber wie genau soll dieses Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz aussehen und welchen Mehrwert hat es für uns Patienten? Wir haben die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst und auch die Reaktionen unterschiedlicher Interessensgruppen und Verbände hierzu durchforstet.

Was genau besagt das Krankenhaustransparenzgesetz?

Im Grunde soll dieses Gesetz genau das schaffen, was sein Name aussagt: Transparenz im Bereich der Krankenhäuser für Patientinnen und Patienten. Ab Mai 2024 sollen interessierte Bürger in Form eines digitalen Atlas zielgerichtet detaillierte Informationen zur Arbeit von Krankenhäusern einsehen und damit direkt vergleichen können. Die wichtigsten Fragen werden hierbei sein:

  • Wie viele Patienten mit einer bestimmten Indikation werden jährlich in besagtem Hause behandelt?
  • Wie viele Fachärzte und Pflegepersonal sind in dem entsprechenden Fachbereich angestellt?
  • Wie hoch ist der Anteil an Komplikationen gemessen an den durchgeführten Behandlungen?
  • Zu welcher Versorgungsstufe bzw. Level gehört das Krankenhaus?

All diese Informationen sollen erstmals für das Kalenderjahr 2023 auf einer neu geschaffenen Plattform des Bundes einsehbar sein und fortlaufend aktualisiert werden.

Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung?

Die Grundidee hinter dem Krankenhaustransparenzgesetz ist simpel. Patienten sollen eigenständig und unabhängig entscheiden können, welches Krankenhaus für ihre individuelle Behandlung am besten geeignet ist. Ein kleines, regionales Krankenhaus mag eine adäquate Grundversorgung bieten und Patienten sowie ihren Angehörigen lange Anfahrten ersparen. Doch komplexe Eingriffe wie eine Brustkrebs-Operation oder das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks sollten dann doch lieber in einem technisch gut ausgestatteten Zentrum von routinierten Spezialisten durchgeführt werden.

Noch konkreter soll es bei der Frage des Personalschlüssels werden. Möchte ich mich wirklich auf einer Station behandeln lassen, die im Vorjahr durch chronische Unterbesetzung geglänzt hat? Oder suche ich mir dann doch lieber ein Krankenhaus, das mit mehr Pflegekräften und Fachärzten punktet?

Das Krankenhaustransparenzgesetz unterscheidet zwischen 65 Leistungsgruppen. Da nicht jedes Krankenhaus in jedem einzelnen davon herausragend sein kann, sollen Patienten künftig anhand der kostenlos einsehbaren Daten ablesen können, welches im Umkreis die größte Routine bei möglichst geringer Komplikationsrate ausweist.

Meinungen zum Krankenhaustransparenzgesetz

Der GKV-Spitzenverband

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen begrüßt offen die Verabschiedung des neuen Gesetzes. Die verpflichtende Herausgabe von Daten seitens der Krankenhäuser sei lange überfällig und im ureigenen Interesse aller Patienten. Außerdem könne mit dem neu geschaffenen Verzeichnis indirekt gewährleistet werden, dass die einzelnen Bundesländer ihren Investitionsverpflichtungen im Gesundheitswesen auch adäquat nachkämen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft

Wenig überraschend stößt das Krankenhaustransparenzgesetz bei der DKG auf wenig Gegenliebe. Vielmehr bezeichnet der Vorstand die verpflichtende Veröffentlichung der Daten als Eingriff in die Eigenverantwortung der Krankenhäuser sowie der Bundesländer.

Ebenso wird kritisiert, dass eine Einteilung in Versorgungsstufen wenig sinnvoll und verfrüht sei. Diese Einteilung sei nämlich im Zuge der Krankenhausreform abschließend erst für das Jahr 2026 vorgesehen.

Der Marburger Bund

Der Marburger Bund, die Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, beklagt vor allem die Zusatzbelastung, welche durch die Datenerfassung dem Klinikpersonal aufgebürdet würde. Gleichzeitig seien umfangreiche Datensätze bereits im sogenannten Klinikinformationssystem (KISS) hinterlegt und müssten nur zielgerichtet abgefragt werden.

Gibt es eine bereits etablierte Alternative?

Die gibt es tatsächlich. Bereits seit 2008 können Patienten kostenlos und unabhängig über die Weisse Liste Fallzahlen und Qualitätskriterien zu Krankenhäusern in ihrer Umgebung anzeigen lassen. Laut Krankenhaustransparenzgesetz soll der Krankenhaus-Atlas ab Mai 2024 deutlich tiefgreifendere Informationen liefern. Allerdings reicht dieses von der Bertelsmann Stiftung initialisierte Tool doch aus, um eine rationale Auswahl bei der Wahl eines Krankenhauses oder Pflegeheims zu treffen.

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